Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 der EU-DSGVO)

Angaben zum Verantwortlichen

Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Flughafenstraße 33
D-33142 Büren

 

 

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Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung:

Datenerhebung zur Anbahnung und Erfüllung eines Vertrages

Rechtsgrundlage:

Vertrag / Einwilligung (vgl. Art. 6 Abs. 1 a) und b DSGVO)

 

 

Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland, Datenherkunft

Datenkategorien

Name des Betroffenen, Anschrift des Betroffenen (Straße, Wohnort, Land), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), Bankdaten (MasterCard/Visa, oder Paypal)

Betroffene Personengruppen

 

Interessenten, Kunden

Empfänger

Vertragspartner, Flughafenbetreiber

Ausland

Eine Datenübertragung ins EU-Ausland findet nicht statt.

Datenherkunft

Die Daten wurden beim Betroffenen selbst erhoben.

 

 

Zusätzliche Informationen

Dauer der Speicherung

Die Speicherung erlischt mit dem Widerruf der jeweiligen Einwilligung oder nach Erfüllung des Vertrages. Aufbewahrungsfristen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, bspw. Steuerrecht sind vorrangig.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte bezüglich, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen.

Recht auf Widerruf

Sie können jederzeit eine einzelne Einwilligung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: info@airport-pad.com

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW, Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf

Mögliche Folgen der Nicht-Bereitstellung

Die Nicht-Bereitstellung der Daten kann dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande kommt und das vorvertragliche Anbahnungsverhältnisses (Buchungsvorgang) abgebrochen wird.